Kolumnen

Warten auf Ungleichheit


Die Proteste um das Bundesteilhabegesetz sind nun zwei Jahre her, und wir erinnern uns nur noch zu gut, wie auffallend wichtig damals die Politiker Menschen mit Behinderungen nahmen. Im Sommer ‘17, also im Jahr vor der Wahl, schwärmte die erste und die zweite Garnitur zur Befriedung in die Republik aus und erklärte mit bunten Power-Point-Folien, dass nun noch einmal erheblich nachgebessert und dadurch auch noch einmal deutlich mehr Licht der UN-BRK in die Schreibstuben von Frau Lösekrug-Möller und Herrn Schmachtenberg gefallen sei, als ursprünglich beabsichtigt gewesen war.

Wer sich blenden ließ, glaubte das. Allen anderen war klar, dass Wahlen ins Haus standen und dass es sich schlecht gemacht hätte, ein solch komplexes Thema ins Wahljahr zu überführen. Schnelligkeit vor Gründlichkeit.

Man kennt das ja. Ja, und nun haben wir es, das Reformjahrhundertwerk, das den Rest der Welt zeigen soll: Germany can sogar auch Teilhabe.

Nun sind wir also seit Anfang des Jahres im neuen Zeitalter, und was da jetzt zu beobachten ist, macht sprachlos: Da kommt die Verwaltung nicht hinterher, rechtliche Grundlagen innerhalb vorgegebener Fristen zu schaffen und der arme kleine Leistungsberechtigte steht da und wartet, bis die Verwaltung nachgerüstet hat.

Das ist schon grotesk und ist ein Sinnbild für das überholte System der Fürsorge. „Bitte sag mir, liebe Verwaltung, wann Du soweit bist, dass ich wie gewohnt wieder bei Dir als Bittsteller aufwarten kann und Du Dich in der Lage siehst, endlich einen Gesamtplan für mich zu erstellen!“

Als würde die Verwaltung jemals warten, bis Oma Klawuttke alle Papiere zusammen hat und sie, die Oma, sich in die Lage versetzt sieht, innerhalb einer ihr gesetzten Frist ihren Pflichten nachzukommen.

Da schämt sich der Leistungsberechtigte und hat Verständnis, dass die andere Seite sich noch nicht in der Lage sieht, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Na, was wäre wohl los, wenn das den kleinen teilhabeberechtigten Bürger auch so ginge und die Verwaltung großzügig darauf warten würde, bis der sich in der Lage sieht, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen?

Es grüßt ein Hörigkeitsdenken, das man als Bittsteller über die Jahre anerzogen bekommen hat, von dem nur „die da oben“ profitieren. Wehe dem aber, der es wagt, die Verwaltung herauszufordern, weil sie ihren Aufgaben nicht fristgerecht nachkommt.

Da hat der Taschendieb Oma Klawuttke die Handtasche geklaut und sich dabei verletzt. Natürlich wartet Oma Klawutte mit ihrer Anzeige so lange, bis der Taschendieb wieder genesen ist. Wäre ja sonst irgendwie ungerecht: Die gesunde Oma und der verletzte Taschendieb.

Weniger zuspitzend ließe sich formulieren, dass die Menschen mit Teilhabeanspruch ihnen zustehende Rechte aktuell nur deshalb noch nicht in Anspruch nehmen, weil sie der Verwaltung zugestehen, dass sie Zeit braucht, sich neu aufzustellen und auszurichten. Um dann, wenn die sich dann „in Stellung“ gebracht hat, das wieder fortzusetzen, was sie davor auch schon erfolgreich praktizierte: Oben die genehmigende und/oder verweigernde Verwaltung und unten der bittstellende Bürger.

Aber welches Entgegenkommen können Menschen mit Behinderungen für ihr Stillhalten und ihr Warten erwarten? „Sehr geehrte Oma Klawuttke, in Anerkennung des Umstandes, dass Sie seinerzeit auf ihren Rechtsanspruch zur Erstellung eines Gesamtplanes verzichtet haben und uns so die notwendige Zeit zur Neuaufstellung gaben, haben wir uns entschlossen, unsererseits auch auf die Einhaltung von Fristen zu verzichten und den Ihnen zustehenden Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen rückwirkend ungeprüft vollumfänglich zu bestätigen.“

Nein. Da stimmt immer noch etwas nicht. Natürlich ist es aus dem Zusammenhang gerissen, wenn nun der Hinweis auf die Kassiererin, die einen Pfandbon „unterschlagen“ hat, kommt, dennoch muss man sich vor den Großen nicht selber noch kleiner machen. Das macht sie ja nur noch größer.

Fakt ist: Beide haben zu liefern. Und während sich der eine als Bittsteller an Recht und Gesetz zu halten hat, gilt das für die andere Seite genauso. Und weil aus dieser Ecke sogar die Gesetze kommen und weil man dort obendrein auch für die Einhaltung von Gesetzen zuständig ist, wirkt es ungleich schwerer, wenn von da nur Phrasen, Leerstellen und irgendwelches dummes Zeug kommt. Da wird mit zweierlei Maß gemessen und ganz nebenbei zu Lasten der Anspruchsberechtigten über die Grundsicherung geschachert, dass der Bezug auf die UN-BRK in dem Gesetz eine einzige Farce ist.

Emanzipation bedeutet, nicht nur für die eigenen Rechte auf die Straße zu gehen, sondern auch für die Pflichterfüllung von Aufgaben der Gegenseite. Wo wurde eigentlich in den letzten Jahren für die Pflichterfüllung zur Erstellung eines Gesamtplanes demonstriert?

Lasst uns mal abwarten, wie es mit der ICF-basierten Hilfebedarfsermittlung in den einzelnen Ländern werden wird, was durch die Bildung von Gruppen von Hilfeempfängern und der Vergeldlichung von Leistungen auf Oma Klawuttke zukommen und wer da unterm Strich wem was schuldig bleiben wird. Wenn sich nicht auch die Verwaltung ein neues Selbst- und Rollenverständnis („im Licht der UN-BRK“) erarbeitet, wird das nichts werden mit der Inklusion und den anderen netten Dingen.

Wenn man, wie Oma Klawuttke, darauf wartet, dass der Taschendieb endlich wieder genesen ist, wird sich nichts ändern. Das neue Gesetz kann nur dann echte Wirkung entfalten, wenn es auch bei denen zu einer veränderten Selbstwahrnehmung führt, die das Gesetz geschrieben haben. 

Die UN-BRK erlaubt nicht nur, sondern sie impliziert geradezu ein solches neues Selbstbild: Es geht doch nicht (nur) darum, dass man endlich barrierefrei in die Stadtbibliothek kommt, sondern (auch) darum, dass die Verwaltung genauso zu liefern hat und dass man ihr, sollte sie dieses nicht schaffen, selbstverständlich aufs Dach zu steigen hat.

Lasst Euch Eure Grundsicherungsansprüche nicht künstlich kleinrechnen, fordert die unverzügliche Erstellung eines Gesamtplanes und macht Druck bei den Ausführungsgesetzen. Achtet, dass es bei der Hilfebedarfsermittlung fair zugeht und dass man Euch bei den Verhandlungen der neuen Rahmenverträge mehr als die Rolle eines Grußonkels zugesteht. Und nehmt die Sonntagsredner in die Pflicht, auch an den restlichen Tagen, nämlich von Montag bis Samstag, an Eurer Seite zu sein.

Die Leute, die wollen, dass alles anders bleibt und stattdessen nur umetikettiert wird, sind die, die mit dem Alten verwoben sind, weil sie das Alte geschaffen und gestaltet haben. Und wer bis gestern in Kategorien von Fürsorge und Betreuung gedacht hat, muss sich durch Tunlegitimieren.

Wer glaubt, dass die Verwaltung ein Interesse an mehreren zigtausend individuellen Kostensätzen hat, und lieber heute als morgen auf 100 %ige Personenzentrierung umschwenken wird, dürfte hart landen. Eine ähnlich harte Landung haben auch diejenigen zu erwarten, die den netten Hochglanzprospekten sonderweltlicher Teilhabedienstleister glauben. Und überall da, wo sich jeder selbst der Nächste ist, ist das mit der Nächstenliebe auch so eine Sache...

Wenn Oma Klawuttke den verletzten Taschendieb nicht anzeigt, wird ihr das auf die Füße fallen. Denn für ihn ist klar: Mit der alten Dame kannst Du es machen. Die wehrt sich nicht. Die wartet brav, bis ich wieder fit bin. Und wenn ich wieder genesen bin, dann wird das in den Ausführungsgesetzen der Länder ebenso zu lesen sein wie in den Empfehlungen des Deutschen Vereins oder in Verlautbarungen der „AG Personenzentrierung“ beim BMAS. Spätestens dann dürfte ihr klar werden, wie gut ich mich erholt habe…


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