Kolumnen
„Im Namen des Volkes…“ - Vom Verschwinden politischer Verantwortung
Es ist gut drei Wochen her, dass Andreas Korbmacher, Richter am Bundesverwaltungsgericht, mit dem Urteilsspruch, dass Städte Fahrverbote für dieselbetriebene Fahrzeuge aussprechen können, bundesweit für Aufsehen gesorgt hat. Und, wieder einmal, durfte die Justiz dabei den Ausputzer für die Politik spielen.
„Wir haben zum Glück die Justiz, die unabhängig ist, die eben auch solche Dinge aufgreift. Das ist ja nicht von der Bundesregierung aufgegriffen worden, sondern von der Staatsanwaltschaft in Stuttgart oder in Ingolstadt oder in Braunschweig oder in Flensburg. Das sind Dinge, die laufen Gott sei Dank über die Gerichte und die agieren unabhängig. Die agieren leider etwas langsam, aber sie agieren richtig und auch dann an der Stelle mit Konsequenz.“, so der Chemiker und Abgasexperte Axel Friedrich am 15.07.2017, in einem Interview im Deutschlandfunk zum Abgas-Skandal.
Trotz eines Verkehrs-, eines Umwelt- und eines Innenministeriums wird Verantwortung einfach outgesourct und stattdessen Herr Andreas K. aus Leipzig an die Front geschickt. Schließlich sollte man sich seine Feinde genau aussuchen. Und die Herren aus Stuttgart, Wolfsburg, Ingolstadt und München gehören ganz sicher nicht dazu.
Wieder einmal ist deutlich geworden, was Menschen mit Behinderungen schon lange nicht mehr wundert: Das Abducken von Politik und Verwaltung, wenn es darum geht, Kante zu zeigen.
Im letzten Jahr gingen beim Bundessozialgericht insgesamt 3.633 Neufälle ein, also jeden Tag gut 10 Fälle. Der Bundesfinanzhof brachte es im selben Zeitraum lediglich auf 2.496 und das Bundesarbeitsgericht „nur“ auf 2.032 Neufälle.
Wie kann es sein, dass im Bereich des Sozialen immer wieder, und dazu auch noch überdurchschnittlich häufig, Gerichte bemüht werden müssen? Wir haben doch den Artikel 3 Grundgesetz, haben seit 2009 die UN-BRK, haben das BTHG und jede Menge Sozial- und sonstige Gesetzbücher?!
Es geht, natürlich, um Geld. Aber das geht es bei dem Flughafen BER und „Stuttgart 21“, dem Loch in der A 20 in Mecklenburg und all den anderen versemmelten Millionen auch. Der Unterschied: Das eine sind (Prestige-)Projekte und das andere sind Leistungen an Menschen, die man doch nicht „einfach so“ ausreichen darf.
Da will die deutsche Krämerseele gern kontrollieren und klein Sachbearbeiter fühlt sich überfordert, vom „eigenen Ermessen“ Gebrauch zu machen.
Während der Zweck der UN-BRK der ist, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten“, lesen wir im BTHG, dass Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, nur dann zu entsprechen ist, wenn sie „angemessen“ sind.
Was „angemessen“ ist und was nicht, dürfen sich dann die Parteien, sofern sie vor Gericht ziehen, von Juristen erklären lassen.
Die Auflösung bewusst gesetzter Widersprüche und Unklarheiten schiebt man den Gerichten zu. Politische Verantwortung verschwindet und anstelle von Persönlichkeiten mit einer eigenen Ethik (Ethik - kann man die irgendwo downloaden oder bei „Amazon“ bestellen?) begegnen uns vermehrt diese selbstdarstellerischen Typen, die sich so sehr mögen, dass sie glauben, uns einen Gefallen zu tun, wenn sie sich auch noch selber wählen. Sie haben immer noch eine zweite Meinung im Gepäck, weil man ja nie wissen kann. Und, besonders praktisch, keine der beiden Meinungen muss zwangsläufig die eigene sein.
Im Reformprozess der Eingliederungshilfe nähern wir uns mit großen Schritten der Phase, in der messbar sein wird, wieviel "Licht der UN-BRK" bei den Betroffenen tatsächlich ankommen wird. Es geht nämlich um die Frage, wie man eigentlich vom ermittelten Hilfebedarf zu einer Vergütung kommen kann. Da dürfte sich noch so mancher seine feuchten Augen reiben.
Man muss kein Prophet sein, um ein weiteres Ansteigen der Neufälle bei den Sozialgerichten vorherzusagen, ausgelöst von Politik und Verwaltung, die sich offensichtlich am besten in der Rolle gefällt, sich zu gefallen.
Den „Rest“ dürfen dann die Gerichte machen. Und so bleibt man lieber unklar und abstrakt und lässt vorsätzlich diejenigen, denen das Schicksal eine besondere Herausforderung mitgegeben hat, um die ihnen zustehende Hilfen streiten, dass es nur zum Fremdschämen ist.
Wie sagte noch besagter Experte im Interview des Deutschlandfunks? „Wir haben zum Glück die Justiz, die unabhängig ist, die eben auch solche Dinge aufgreift.“
Wir werden sie brauchen…
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