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Return To Sender!


Dass das Bundesteilhabgesetz nicht einfach irgendein Gesetzesvorhaben ist, das ist nun, zum Glück, bei den von uns für noch ein Jahr gewählten Vertretern angekommen. Lange sah es so aus, als sollte da etwas ohne viel Aufhebens und ohne große gedankliche Befassung durchgewunken werden.

Immerhin soll mit dem BTHG ja nur etwas umgesetzt werden, was schon lange im Muttiheft der Volksvertreter steht und auch im Koalitionsvertrag, der schwarz-roten To-Do-Liste, nachzulesen ist.

Wäre doch gelacht, wenn wir das nicht wuppen würden! Ein Routinevorgang, wie es tagtäglich Dutzende gibt, sonst nichts. Einfach mal eben die Eingliederungshilfe modernisieren.

Erst allmählich dämmerte es, dass es wohl nicht ganz so glatt gehen würde und dass es, trotz Beteiligungsprozesses, den böse Zungen übrigens als „Beleidigungsprozess“ verunglimpfen, schwierig werden würde.

Offensichtlich wurde die Reaktion der Verbände falsch eingeschätzt. Dass Betroffene, diese nervige kleine Gruppe der Querulanten, wieder Bambule machen würden, das war wohl einkalkuliert, oder zumindest in Kauf genommen worden. Ist ja auch nicht wirklich ungewöhnlich, dass diejenigen, die unmittelbar von den Auswirkungen einer beabsichtigen gesetzlichen Neuregelung betroffen sind, sich am lautesten äußern.

Es sieht so aus, als habe man in Berlin gedacht, dass es unterm Strich doch nur wenige Personen sein würden, mit denen man sich ernsthafter würde auseinandersetzen müssen.

Im Verlauf des Prozesses wurde dann aber deutlich, dass es ein Unterschied ist, ob man mit dem Dachverband der Solarindustrie, dem Apothekerverband oder einem Verband spricht, der Dienstleistungen für Menschen erbringt, die ihr Leben nicht ohne Hilfe selbstbestimmt organisieren können.

Während die Solarmenschen und die Apotheker selbstverständlich nur ihre Interessen artikulieren, ist dies für einen Verband der Freien Wohlfahrtspflege schon weitaus schwieriger.

Schlimm, wenn beispielsweise pauschal angenommen und erwartet wird, dass der Sozialverband, der der SPD nahe steht, seine Kritik an dem Gesetzentwurf nur deshalb zurückhält, weil es eine gemeinsame politische Schnittmenge gibt.

Es ist keine schöne Vorstellung, dass die Interessen eines Menschen mit einer Behinderung, der in einer solchen Wohneinrichtung lebt, nur deshalb nicht deutlich vertreten werden könnten, weil sein Dienstleister einem Verband angehört, der zufällig eine klare Präferenz für eine politische Partei hat.

Das hat die Dame, die in Marburg das Sagen hat, nach einem verpatzten Start dann doch noch rechtzeitig begriffen... In den (Sozial-) Verbänden darf es nicht um die Interessen der Oberen gehen, sondern immer nur um die der Nutzer ihrer Dienstleistungen. Das ist eigentlich keine neue Erkenntnis, sondern eine Erfahrung aus jener Zeit, in der die Firma Topf & Söhne reich wurde.

Nun haben wir den 07. November hinter uns gebracht und es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, sich das Feilschen, das nach außen als das gemeinsame „Suchen nach Kompromisslinien“ kommuniziert werden wird,vorzustellen. Wo kommt der Bund den Ländern und deren Forderungen entgegen und wo die Länder dem Bund?

Haust Du meine Puppe, hau ich Deine Puppe! Und wenn Du mir versprichst, mich nicht zu treten, dann verspreche ich Dir, Dich nicht zu schubsen. Eingliederungshilfe auf hohem Niveau halt. Und mit stoischer Beharrlichkeit zielstrebig, vorwärts und schnell vergessen, immer weiter wegvon dem Beteiligungsprozess…

So ist davon auszugehen, dass am 16. Dezember ein Gesetz das Licht der Welt erblicken wird, das nur deshalb lebensfähig ist, weil jeder darauf verzichtet hat, es so zu wollen, wie er es gern hätte. Niemandes Wunschkind halt.

Spätestens ab dem 01. Januar 2017 wird dann niemand wirklich zufrieden sein. Und wenn keiner gewonnen hat, dann haben alle verloren. Ist ja auch ein Ergebnis.

Und diejenigen, die dann später mal nachfragen, welche fachlichen Gründe damals dafür gesprochen haben, beispielsweise einer Person mit Erreichen des 65. Lebensjahres keine Leistungen der Eingliederungshilfe mehr zu gewähren, wird man erklären müssen, dass es dafür keine fachliche Begründung gibt, sondern dass dies das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses aus dem Jahr 2016 ist.

Na, dann viel Spaß auch.

Noch sind die Würfel aber nicht gefallen. Noch heißt es: Dran bleiben und sich einbringen! Wem es an Phantasie und Kreativität fehlt, der kann ja sein Gewissen bemühen.

In New York die Menschenrechte bestellen und dann in Berlin die Annahme verweigern, nur weil man sich scheut, die Frachtkosten zu zahlen, das ist nun doch zu fadenscheinig.

Bei „Licht“ besehen, stellt der BTHG-Entwurf nichts anderes dar, als die Verweigerung der Annahme der New Yorker Lieferung.

Annahme verweigert! Wir bekommen nämlich jetzt ein modernes Bundesteilhabegesetz!

UN-BRK?: „Return To Sender!“


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