Kolumnen

Mal sportlich genommen


Regelmäßig wird der deutsche Fernsehzuschauer mit internationalen Wettbewerben bespaßt, wie beispielsweise auch dem Eurovision-Song-Contest. Fans des "ESC" haben sich sicher schon den 13. Mai 2017 vorgemerkt, denn an diesem Tag findet in Kiew das Finale statt.

Was wäre eigentlich, wenn das Finale nicht in Kiew, sondern in Genf ausgetragen werden würde und es nicht um Lieder, sondern um Inklusion, Menschenrechte und um Teilhabe ginge?

Dann wäre das Bundesteilhabegesetz der deutsche Beitrag, der die Konkurrenz deklassieren soll und der Wettbewerb hieße „European-Convention-on-the-Rights-of-Persons-with-Disabilities-Contest“, oder so ähnlich.

Ja, wenn… dann wäre der 16. Dezember 2016 der Tag, an dem sich die Jury für den Song „Im Licht gibt’s keinen Schatten“ von der Gruppe „Die GroKo“ entschied.

Warum es gerade dieser Titel geschafft hat, ist nicht ersichtlich. Denkbar ist, dass auf die „Schattenübersetzung“ hingewiesen wird.

Vorstellbar ist aber auch, dass darauf, dass das Bundesteilhabegesetz „im Licht der UN-BRK“ geschrieben worden sein soll, angespielt wird…

Vielleicht ist es aber auch nur die Melodie, die ins Ohr geht, die nicht wirklich aufregend daherkommt und offensichtlich Anleihen bei dem Klassiker „Spiel mir das Lied vom Tod“ genommen zu haben scheint.

Wie dem auch sei. Da hat die Jury ein Stück gekürt, das nach Allerweltsgedudel klingt. Du hörst vier Takte und kannst den Rest schon gleich mitsummen und musst Dir noch nicht mal die Frage beantworten, ob Du sehr musikalisch bist oder ob das Ding einfach nur anspruchslos gestrickt oder gar gecovert ist…

Einzig nennenswerter Mitfavorit im Wettbewerb war die Gruppe „Wir FbJJ“ die sehr gekonnt ihren Song „Wenn Ihr uns fragt“ vortrug, aber schon in den Vorrunden keine nennenswerten Punkte auf „Die GroKo“ gutmachen konnte.

Zum Glück scheint Deutschland nicht zu einhundert Prozent aus musikalischen Dumpfbacken zu bestehen. Denn gegen die  beabsichtigte Nominierung von „Im Licht gibt’s keinen Schatten“ gab es zum Teil massiven Protest, der auch heute noch nicht abgeklungen ist.

Insbesondere an der künstlerischen Qualität und an der inhaltlichen Substanz des Liedes scheiden sich die Geister.

Renommierte Kritiker und Kenner der Szene warnen, dass der deutsche Beitrag in Genf unter die Räder geraten wird, weil er den weithin bekannten Maßstäben der Jury nicht genügen werde. Und dass Deutschland, welch Blamage, mit diesem Beitrag weit unter seinen eigenen Möglichkeiten bleiben würde.

Umso mehr verwundert es, wieso die Jury gerade diesen Song

ins Rennen schicken konnte. Denn Begriffe wie „Mehrkostenvorbehalt“, „Zwangspoolen“ oder „Bildung von Gruppen von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf“ kommen in Genf erfahrungsgemäß gar nicht gut an. Da steht zu befürchten, dass Genf zum Waterloo der deutschen Behindertenhilfe wird…    

Andererseits fehlen Formulierungen, die standardmäßig Pflicht sind: „Abschaffung von Sonderwelten“, „Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe“ und „voller und gleichberechtigter Genuss der Menschenrechte“ bzw. „Wunsch- und Wahlrecht“ sind Begriffe, die nicht fehlen

dürfen.

Es verwundert, dass wohlmeinende Ratschläge offensichtlich kaum berücksichtigt wurden, sodass unser Land jetzt mit einem Song antritt, der es vermutlich nicht allzu weit bringen dürfte. Diese Jury-Entscheidung hat ein Geschmäckle.

So halten sich Gerüchte, die Nominierung von „Im Licht gibt’s keinen Schatten“ sei gesteuert oder gar verschoben worden („Auf keinen Fall in den Vermittlungsausschuss!“…), die sich aber nicht beweisen lassen.

Unübersehbar ist auch, dass die Jury sich einen größeren Gefallen hat als dem Fachpublikum.

Und die als „Beteiligungsprozess“ deklarierte Vorauswahl wirkt aus heutiger Sicht wie eine Karaoke-Show irgendwo im Teutoburger Wald zwischen Borgholzhausen und Bad Lippspringe.

Da ist der Tiger putzmunter in New York losgesprungen und als Bettvorleger in Berlin gelandet. Und während das Ganze noch Beteiligungsprozess hieß, wurde er bereits am Ring durch die Manege geführt.

Und den geladenen Experten, die sich stolz auf der Ehrentribüne einfanden, wurde die Generalprobe als Eröffnungsveranstaltung verkauft. Und so mancher Zeitgenosse ertappte sich dabei, wie er beim Anblick der Glitzerwelt tatsächlich für einen Augenblick der Versuchung erlag, an das Gute im Tigerdompteur zu glauben. Der Rest ist bekannt.

Was also tun, wenn sich unser Land mit einem Beitrag repräsentiert, von dem jedermann weiß, dass er nicht das Zeug fürs Menschenrechts-Siegertreppchen hat?

Dass die Sängerinnen mittlerweile  Gesangsstunden genommen haben, sollte nicht milde stimmen. Im Gegenteil.

Man stelle sich den Bäcker vor, der nach massiver Kritik seiner Kundschaft beschließt,  Brot zu backen, das genießbarere Zutaten enthält als er eigentlich verwenden wollte und der sich dann für den erzwungenen Gesinnungswandel noch selber lobt und gelobt werden will.

Merke: Es gibt tatsächlich Kontexte, in denen „weniger ungenießbar als ursprünglich beabsichtigt“ schon als Erfolg angesehen werden.

Mein Tipp: Name des Bäckers sowie die genauen Umstände ins Notizbuch eintragen und wachsam bleiben, muss sich ja nicht wiederholen.

Vielleicht wäre die Ausrichtung eines alternativen Wettbewerbs eine Option, ein  „Contest von unten“ sozusagen.

Auch die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung der Juroren, etwa mit einer Narrenkappe, einem „Schädel aus Beton“ oder einem „Chamäleon aus Glas“ könnten etwas sein.

Auf alle Fälle aber: sich formieren und als Experten selbstbewusst Präsenz zeigen. Rein in die Organisation und von innen aufmischen. Beteiligung, Empowerment und „Learning by doing“ wörtlich nehmen. Soziale Medien nutzen. Gemeinsame Interessen identifizieren. Keine Luftranlassen und Schlagzahl halten. Sich vernetzen und Allianzen schmieden. Und mal schauen, was es in der Vergangenheit schon an Selbstorganisation gab und wie sie reaktiviert werden kann.

Dass die Behindertenbewegung schon politischer war, ist kein Geheimnis. Und es hat ihr gut zu Gesicht gestanden, wie sie diesbezüglich im letzten halben Jahr aufgetreten ist. Da muss angeknüpft werden.

Schließlich ist die Frage, wie Teilhabe realisiert werden kann, eine politische Frage und keine

sozialarbeiterische oder heilpädagogische Fachfrage.

Ach ja, und genauer hinschauen! Sich das Datum der Bundestagswahl merken (steht noch nicht fest...) und öfter mal beim Deutschen Institut für Menschenrechte vorbeischauen.

Ja, und natürlich analysieren und auswerten, was genau passiert ist. Rausfinden, auf wen man sich tatsächlich verlassen kann. Nicht jedem hinterherrennen, der Dir einen Plattenvertrag anbieten will. Namen und Gesichter gut einprägen. Das „Who’s Who“ studieren und zu den Plattenbossen eine gesunde Distanz wahren. Aus Fehlern lernen und sich zeitig einmischen. Das

chicksal in die eigene Hand nehmen.

Und immer dran denken: „Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz!“

Zum Glück…


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