Zwischenruf Dezember 2023

Heim oder nicht Heim, das ist hier die Frage!


Mit großen Schritten bewegen wir uns auf das Jahr 15 nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zu und müssen uns noch immer mit der Frage herumärgern, wieviel Menschenrecht eigentlich in einem Heim steckt.

Dass sich das schier endlos hinzieht, ist den Betroffenen nicht wirklich vermittelbar. Und nun werden sie also auf ein weiteres Jahr warten müssen. Mit Kronenkreuz und dem ganzen Nächstenliebesprech hat das nichts zu tun, wohl aber mit knallharten Interessen der Profiteure einer ökonomisierten Mildtätigkeit.

Dabei haben die „Mütter und Väter“ der UN-BRK doch seinerzeit eigentlich nicht anderes getan, als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Vereinten Nationen bereits  am 10.12.1948 verabschiedet hatten, noch einmal für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen zu konkretisieren.

Kann man ihnen ja auch nicht wirklich verübeln. Und als dann, am 13.12.2006, also ziemlich genau 58 Jahre später, die Konvention beschlossen wurde, machte sich tatsächlich Hoffnung breit. Denn die UN-BRK ist auch gleichzeitig eine Art Richtschnur, an der die einzelnen Staaten deutlich ablesen können, wie es in ihrem Land mit der Gewährung der Menschenrechte für ihre Bürgerinnen und Bürger bestellt ist, die ihr Leben nicht ohne Hilfe selbstbestimmt gestalten können.

Sie ist das erste globale Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte, bezogen auf die Lebenssituation behinderter Menschen, konkretisiert. Behinderung ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und das ist eine andere Perspektive, als eine defizitorientierte subjektbezogene Sichtweise.

Wenn man dies wollen will, ist es mit der UN-BRK möglich, sich schnell zum menschenrechtlichen Umsetzungsstand in unserem Land zu informieren. Es geht eben nicht um die Frage, ob große Heime besser sind als kleine, ob die AWO Teilhabe besser kann als die Lebenshilfe und ob Werkstätten für behinderte Menschen besser sind als Außenarbeitsplätze in Betrieben, sondern um die Frage, ob in diesen Strukturen die individuellen Menschenrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht.

Die Prüffrage lautet: Wieviel Menschenrecht steckt in der „Lebensform Heim“? Was bringen Werkstätten menschenrechtlich so auf die Waage und wie menschenrechtlich ausgeklügelt sind eigentlich Förderschulen? Können Menschen mit Behinderungen beispielsweise ihre ihnen explizit zuerkannten Rechte in Strukturen realisieren, die extra und ausschließlich nur ihnen zur Verfügung stehen, oder liegt da nicht eventuell irgendwo ein systemischer Fehler vor?

Mit der Formulierung, dass "Der Missbrauch in der DNA der Kirche" steckt, hat Heiner Wilmer, er ist Bischof in Hildesheim, darauf aufmerksam gemacht, dass in Strukturen, die auf ungleichen Machtverhältnissen basieren, immer auch Machtmissbrauch zu finden ist.

In Übertragung auf unser Thema, hier geht es ebenfalls um Strukturen, die auf ungleichen Machtverhältnissen basieren, lässt sich formulieren, dass in der „DNA der Heime“ der Missbrauch von Macht steckt. Wie anders als „Machtmissbrauch“ lässt sich das Vorenthalten bzw. Einschränken menschenrechtlicher Zusagen sonst definieren?  

Noch immer basieren die stationären Teilhabeangebote auf dem Prinzip der Exklusion, Aus- und Besonderung. Sonderwelten aber behindern Behinderte bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte!

Es ist nicht möglich, Heime so zu konzipieren, dass sie menschenrechtlich ohne Mängel zu betreiben sind. Heime, in denen es menschenrechtlich nichts zu beanstanden gibt, sind ein Widerspruch in sich. Das gilt für alle exkludierenden Hilfeangebote zur Teilhabe gleichermaßen.

Um einzelne Angebote für Menschen mit Behinderungen auf ihre menschenrechtliche Beschaffenheit untersuchen zu können, kann es nützen, die einzelnen Artikel der UN-BRK als Prüfkriterien hinzuzuziehen. Hierzu bietet sich beispielsweise der Internetauftritt des Deutschen Instituts für Menschenrechte recht gut an. Hier kann man die einzelnen Artikel anklicken und sich somit einen guten Überblick verschaffen, was unser Staat seit nunmehr fast 15 Jahren seinen Bürgern und Bürgerinnen mit Behinderungen garantiert.

Bezogen auf die Frage: „Heim oder nicht Heim?“, sind u.a. in den Artikeln 14, 16 und 19 Antworten zu finden und können als Bewertungsmaßstab herangezogen werden.

Mit einer solchen Herangehensweise schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Man entgeht, erstens, der Verlockung, die Frage falsch zu stellen und, zweitens, hat man einen einheitlichen Bewertungsmaßstab. Denn es geht nicht um die Frage, ob das Heim mit Blick ins Grüne besser ist als das Heim im Gewerbegebiet, sondern um die Frage, wie es in jedem dieser beiden Heime mit der Möglichkeit der Selbstbestimmung aussieht.

Es ist zynisch, die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Heimen wählen zu können, mit dem Recht einer selbstbestimmten Lebensführung gleichzusetzen. Es geht um Alternativen zum Leben im Heim und nicht um das Recht, zwischen verschiedenen Heimen wählen zu können. Dass hier in den letzten Jahren zu schnell zu wenig wirklich vorangebracht wurde, liegt nicht an den Menschen mit Behinderungen.

Ein kleiner Blick in die Jahresstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) lässt erahnen, wie manifest die Verharrungskräfte im Bereich der Teilhabe sind: Im Jahr 2016 weist die Statistik hier 19.071 Einrichtungen mit insgesamt 628.360 Betten/Plätze und 382.870 Beschäftigte aus. In der Zahl sind 1.405 Werkstätten für behinderte Menschen mit insgesamt 230.006 Plätzen enthalten. Da längst nicht alle Anbieter von Wohlfahrts-/ Teilhabeleistungen Mitglied in der BAGFW sind, ist diese (ohnehin veraltete…) Zahl zweifellos wesentlich höher. Ein dickes Brett in jedem Fall.

Wenn man davon ausgeht, dass zum Stichtag 31.12.2019 in Deutschland knapp 500.000 Personen stationäre Hilfen zur Teilhabe in Anspruch nahmen, dann lässt sich erahnen, dass hier ein massives Problem besteht, das durch Aussitzen, Umdeuten und Bagatellisieren nicht besser wird. Im Gegenteil.

Noch müssen in Deutschland gut eine halbe Millionen Menschen Hilfe in Anspruch nehmen, die in Strukturen erbracht wird, in deren DNA Machtmissbrauch steckt. Noch werden stationär organisierte Teilhabeangebote gepusht und so getan, als reiche es aus, wenn man die Menschenrechte kurzerhand vor die Tür schickt und sein Heim als Wohnstätte deklariert, einen Heimbeirat wählen lässt und sein Gewaltschutzkonzept gleich neben das DIN ISO-Zertifikat sichtbar ins Foyer nagelt.

Wie inklusiv doch ein Stadtteil sein kann, wenn sich in ihm eine Wohnstätte befindet…

Weil menschenrechtlich nichts für Heime spricht, lässt sich die Eingangsfrage „Heim oder nicht Heim?“ klar und eindeutig beantworten.

Warum sie dennoch betrieben werden, erklärt ein weiteres Hamlet-Zitat: „Daß wir die Übel, die wir haben, lieber Ertragen als zu unbekannten fliehn. So macht Bewußtsein Feige aus uns allen.“ ...



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