Vorträge und Referate

Die gute Lüge – Oder: Vom Umgang mit der Wahrheit in der Betreuung von Menschen mit Behinderung


Wir kennen uns jetzt doch schon einige Jahre und trotzdem: Dass sie mir ein solches Thema stellt, das mit der „guten Lüge in der Behindertenhilfe“, das ist wirklich nicht so ganz ohne! Katalogweise kann man Fortbildungen besuchen, sogar so viel, dass man weder zum Arbeiten geschweige denn noch zum Ver-Arbeiten kommt. Aber da geht es doch immer irgendwie um fachlich-inhaltliche Fragen und notfalls noch: „Wohin wird sich die Behindertenhilfe im Kontext der UN-BRK und der Reform der Eingliederungshilfe entwickeln?“

Aber über Lüge -und dann noch die „gute Lüge“, das geht längst nicht glat runter, das hakt irgendwie. Nicht, dass ich nichts dazu zu sagen wüsste, nein. In mehr als dreißig Jahren Praxis habe ich genug gesehen, das ist es nicht. Es ist eher die Frage, wie ich einsteige.

Wie niemanden beleidigen, mich nicht besserwisserisch über meine Kollegen stellen und doch den Finger so deutlich in die Wunde legen, dass es irgendwie unangenehm wird und sich Widerspruch regt?

Klar ist, dass es kein wissenschaftlicher Vortrag werden kann. Eine Predigt soll es aber auch nicht werden. Und eine Ethik-Vorlesung schon gleich garnicht. Und groß erklären, was denn der Unterschied zwischen einer „schlechten“ und einer „guten“ Lüge ist, das ist es eigentlich auch nicht.

Gemeint ist weder der Arzt, der aus “guten“ Gründen seinem Patienten die Diagnose „Krebs“ verschweigt, noch der Mensch, der im Krieg einer jüdischen Familie Unterschlupf gewährt und die Frage, ob er Juden bei sich beherberge, mit „Nein!“ antwortet.

Nein, diese Form ist nicht gemeint.

Vielmehr geht es darum, sich auf den Weg zu machen, um jene Lügen zu entlarven, die das ganze „System Behindertenhilfe“ betreffen. Es geht um Formulierungen, um Sätze, um Parolen und um Grundannahmen, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

Die Prüffrage lautet: Ist in „der Behindertenhilfe“, oder besser: Ist in „der Sozialen Arbeit“, auch das drin, was draufsteht?

Und dabei haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass es beileibe nicht so ist, dass wir im Bereich der Sozialen Arbeit in einem lügenfreien Raum arbeiten und dass hier alles tatsächlich so ist, wie es scheint.

Um herauszufinden, was so ist, wie es scheint und was nicht so ist, wie es scheint, bedarf es den Kraftaufwand, ein Fragezeichen an die Stelle zu setzen, hinter denen die meisten ein Ausrufezeichen platzieren und wo sich im Übrigen nahezu auch alle ohne Widerspruch daran gewöhnt haben, dass dort ein Ausrufezeichen ist.

Meine Erfahrung ist: Je mehr Ausrufezeichen, desto mehr Wachsamkeit ist geboten.

Es geht bei der Suche nach Unwahrheit nicht darum, sich mit verschränkten Armen in die Ecke zu stellen, und überheblich und selbstherrlich auf das Entlarvte zu blicken, sondern es geht um nichts anderes als um Ehrlichkeit, um die „Liebe zur Wahrheit“.

Es geht, das mag komisch klingen, nicht um die Person, sondern um die Sache. Es geht darum, wachsam zu sein und nicht in Fallen zu tappen. Keine Worthülsen übernehmen und sich nicht, ohne es eventuell zu ahnen, vor den Karren der Lüge spannen zu lassen.

Die grundsätzliche Annahme lautet: Lüge tut nie gut. Es ist die Wahrheit, die frei macht und nicht die Unwahrheit. Das gilt auch für den Sozialen Bereich und damit natürlich auch für die Behindertenhilfe. Es tut keinem System gut, wenn sich in ihm die Lüge spreizt.

Natürlich ist es nicht die platte Lüge, wie sie Walter Ulbricht benutzte, als er behauptete, dass „niemand vorhabe, eine Mauer zu bauen“. Es geht nicht um die gezielte, die bewusst platzierte und offensichtliche Lüge, nicht um das vordergründige Belügen, sondern um die kleinen Verschiebungen der Wahrheit.

Es geht um Ungenauigkeiten, um Halbsätze und um die Unterstellung, dass der Andere schon wisse, wovon man rede, ohne sich vorher einander vergewissert zu haben, dass man auch dieselben Dinge identisch interpretiert. Zwei, die über dasselbe reden, müssen noch nicht dasselbe meinen.

Oder glauben Sie nicht, dass „Inklusion“ für den Kostenträger etwas anderes bedeutet als für den Behindertenbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung?

Natürlich kann man niemanden unterstellen, dass er lügt. Aber es fängt immer dann an schwierig zu werden, wenn Dinge interpretierbar sind, bzw. interpretiert werden.

Wir nennen das, was wir hier gerade sehen, den „Streit um die Deutungshoheit“. Will sagen: Wer schafft es, den Anderen an die Wand zu reden und sich mit seiner Definition durchzusetzen?

Das ist natürlich nicht Lüge, aber es ist genauso schädlich wie eine Lüge, weil es nicht „der Sache“, sondern klaren Eigeninteressen dient.

Die aus dem französischen stammende Formulierung „Corriger la fortune“ bedeutet, so viel wie „dem Glück nachhelfen, es 'korrigieren'“. Wie schaffe ich es also, objektive Tatbestände und Sachverhalte so umzudeuten, dass ich davon profitiere?

Ist objektiv betrachtet „Inklusion“ tatsächlich dann erreicht, so sagt es der Kommunale Sozialverband Sachsen, wenn Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung mit Erreichen des 65. Lebensjahres und bei Vorliegen einer Pflegestufe aus der Wohnstätte aus- und in eine Pflegeeinrichtung einziehen, oder ist das eher eine interessengesteuerte Interpretation bei der man „dem Glück ein wenig nachhilft“, indem man sich den Begriff „Inklusion“ zurechtgebogen hat?

Dabei steht der Begriff „Inklusion“ hier stellvertretend für eine Vielzahl anderer und beliebig austauschbarer Begriffe.

Was ist also drin in den Dingen? Ist überall das drin, was hineingehört? Ist in der Kiste mit der Aufschrift „Selbstbestimmung“ tatsächlich auch Selbstbestimmung drin? Ich habe in der Kiste mit der Aufschrift „Selbstbestimmung“ auch schon Redewendungen wie „Zur Selbstbestimmung gehört auch das Recht auf Verwahrlosung!“ Gefunden. Ist das tatsächlich Selbstbestimmung?

Wir müssen, so scheint es mir, in der ein oder anderen Kiste mal ausmisten. .

Vor einigen Jahren erschien ein Büchlein mit dem Titel „Arme habe ihr allezeit“. Der Untertitel lautete: „Ein Plädoyer für eine armutsorientierte Diakonie“. Der Verfasser, Steffen Fleßa, lehrte seinerzeit am diakoniewissenschaftlichen Institut der Uni Heidelberg. Steffen Fleßa vertritt darin u.a. die Auffassung, dass die Diakonie alle ihre Einrichtungen verkaufen solle.

Seine Begründung: Das, was die Diakonie mache, machen andere auch. Für alle gälten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen. Es sei also nicht (mehr) erforderlich, dass sich die Diakonie hier engagiere. Sie solle alles verkaufen, das Geld in Stiftungen anlegen und (wieder) das machen, was ihre eigenste Aufgabe sei: Armut bekämpfen. Denn aus Armut würden alle weiteren Verwerfungen und Notlagen resultieren.

Braucht es im Sozialen Bereich noch die Diakonie? Was macht sie anders? Was macht sie besonders und welches ist ihr Alleinstellungsmerkmal? Geht es Menschen mit Behinderungen in einem konfessionellen Heim besser als in der Wohnstätte eines religiös ungebundenen Trägers?

Berät eine konfessionelle Schuldnerberatungsstelle ihre Klienten besser als eine weltanschaulich ungebundene? Alle haben sie doch dieselbe Finanzierungsgrundlage, alle haben dieselben Gesetzbücher, aus denen sie zitieren und Ratschläge erteilen?

Es gibt viel zu viele Dinge, hinter denen sich schon seit Jahren Ausrufezeichen finden und es ist höchste Zeit ist, sich auf die unbequeme Suche nach dem Fundament zu machen.

Sie besuchen eine Veranstaltung der Diakonischen Akademie. Sähen diese zwei Tage inhaltlich wirklich anders aus, wenn sie von einem Institut der Lebenshilfe angeboten werden würden, bzw. worden wären? Ist „anders“ auch gleichzeitig besser, oder ist es nur „anders? Und: Ist das vermeintlich Andere im Grund genauso?

Ungefragt wird vorausgesetzt, dass es eine aus dem christlichen Glauben ableitende Selbstverständlichkeit ist, sich um Schwache und Benachteiligte zu kümmern. Selbstverständlich geht man davon aus, dass es deshalb auch die zentrale Aufgabe der Kirche ist, sich um benachteiligte Menschen zu kümmern.

Aber wissen Sie eigentlich genau, wessen Aufgabe es ist, sich die Menschen in unserer Gesellschaft zu kümmern, die auf Hilfe angewiesen sind und die ihr Leben nicht allein bewältigen können?

Dazu müssen wir nicht in die Bibel, sondern vielmehr in die Sächsische Gemeindeordnung schauen. Dort lesen wir in § 2, im zweiten Absatz: („Wesen und Organe der Gemeinde“) „Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen.“

Es ist demnach die zuvörderste Aufgabe der Gemeinde, und nicht die einer Konfession, sich um Menschen mit Hilfebedarf zu kümmern. Die Gemeinde hat die Verantwortung, sich um das Wohl ihrer Bürger zu kümmern. Die Rede ist hier von der kommunalen Daseinsvor- bzw. -fürsorge.

Dass sie in der Regel diese Aufgabe nicht selber erbringt, sondern lediglich finanziert, ist ein extra Kapitel, das den Rahmen sprengen würde. Hier empfiehlt es sich, mit dem Prinzip der Subsidiarität zu befassen.

Fakt bleibt: Es ist die Aufgabe der Gemeinde, sich um das Wohl ihrer Bürger zu kümmern. Wenn sie nun dieses Kümmern nicht mehr selbst erbringt, sondern dieses Kümmern lediglich finanziert, dann muss das dennoch nicht bedeuten, dass es ihre Aufgabe nicht sei.

Wenn beispielsweise eine Behindertenberatungsstelle der Diakonie öffentliche Gelder bekommt um die Beratungsstelle betreiben zu können, dann geht es nicht um Weltanschauung, sondern um die Erfüllung einer Daseinsvorsorgeaufgabe.

Stellen Sie sich vor: Eines Tages nun hat die Gemeinde kein Geld mehr um diese Beratungsstelle zu finanzieren. Sie stellt die Förderung ein. Die Diakonie schließt daraufhin die Beratungsstelle und entlässt ihre Mitarbeiter. Natürlich gibt es Leserbriefe und sogar eine Unterschriftenaktion.

Aber dennoch stellen sich Fragen, die eine Antwort suchen und die man eigentlich nicht so gern hören mag: Hat etwa die Diakonie diese Beratungsstelle nur deshalb und nur dann und solange betrieben, wie sie Geld dafür bekam? War ihre eigentliche Motivation die, Geld zu verdienen? Ging es ihr um den ratsuchenden Menschen, oder ist es eher so etwas wie ihre Geschäftsidee, ihr Geschäftsmodell?

Die einen machen ihr Geld mit Pommes und Hamburgern, die anderen eben mit Sozialem? Und wie der eine seine Fleischbällchen nicht als Buletten, sondern als „Hamburger“ anpreist, verkauft auch die Diakonie ihre Sozialen Dienstleistungen nicht als „Erfüllung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge“, sondern als „gelebte Nächstenliebe“.

Auch hier lohnt es durchaus, den ein oder anderen sich aufdrängenden Gedanken in einer ruhigen Minute weiterzudenken. Und alles, was dazu beiträgt, dass wir klarer sehen, kann nur gut sein.

Bereits in den 80er Jahren ist der Langzeitbereich am Landeskrankenhaus Gütersloh aufgelöst worden. Klaus Dörner, der damalige Leiter, hat sich mit diesem Vorhaben, das Sie unter dem Titel „Ende der Veranstaltung“ nachlesen können, bundesweit einen Namen gemacht.

Unermüdlich reist er durch die Republik um wachzurütteln und zum Querdenken aufzufordern. Dabei benutzt er gern Formulierungen, die nicht so in die triste sozialarbeiterische Wohnstube passen und zum Widerspruch herausfordern. Heimleiter nähmen ihre Bewohner in die „Schutzhaft der Nächstenliebe“, ist beispielsweise ein solcher Satz von ihm.

Er hätte auch sagen können: „In meiner beruflichen Praxis sind mir mehr als einmal Situationen begegnet, die man mit „gut gemeint und schlecht gemacht“ beschreiben könnte!“ Aber da hört ja keiner hin, obwohl ihm da sicherlich mehr Leute beipflichten als bei der Sache mit der „Schutzhaft der Nächstenliebe“.

Ja, wir können in unserer Arbeit sehr wohl in guter Absicht ein schlechtes Ergebnis erzielen. Immer dann ist die Gefahr sehr groß, wenn es sich um Abhängigkeitsverhältnisse, also um asymmetrische Beziehungen handelt.

In der Behindertenhilfe sind täglich Menschen darauf angewiesen, dass wir Entscheidungen für sie treffen, die gut und in ihrem Sinne sind.

„Ich weiß was Du brauchst und was Dir jetzt gut tut“: "Nachher baden, Dein Zimmer aufräumen und dann, ohne Fernsehen ins Bett . Und wegen Deines Übergewichtes, das wir in der Dokumentation als „adipöses Erscheinungsbild“ beschrieben haben, gibt es dann abends nur eine Scheibe Brot und etwas Obst. Die Wäsche für morgen habe ich Dir schon über den Stuhl gelegt und für die Weihnachtsfeier in der WfbM in vierzehn Tagen habe ich Dich auch schon angemeldet. Glaub mir, ich bin so lange in der Behindertenhilfe, ich weiß schon, was gut für Dich ist".

Unvermittelt steht dann da auf einmal jemand neben uns und fordert, dass wir bei ihm nicht mehr von einer „geistigen Behinderung“ sondern von einer „Lernschwierigkeit“ sprechen sollen. Und dann sagt der noch was von „Nichts über uns ohne uns!“ Und: „Wie wollt ihr wissen, was uns gut tut und was wir brauchen, wenn ihr selbst nicht behindert seid?“

Jetzt aber mal langsam: Ich bin doch schon so lange dabei! Ich weiß doch, was „die Behinderten“ brauchen. Und mehr als einmal habe ich Mitarbeiter den rechtfertigenden Satz sprechen hören: „Die sind ja nicht ohne Grund hier!“ Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen zuhauf kleine Fallstricke aus und wir sollten auf der Hut sein.

Es ist wohl nichts ethisch anspruchsvoller, als Verantwortung für Menschen übertragen zu bekommen, die nur mit Unterstützung ihren Alltag bewältigen können.

Verschärft wird diese ethische Herausforderung dann noch, wenn dies in einem stationären, bzw.  institutionellen Kontext erfolgt. Wie individuell kann man eigentlich in einem Heim arbeiten? Wer braucht wie viel Aufmerksamkeit: Die Struktur, damit sie funktioniert, oder das Individuum, für den die Struktur da ist?

Der amerikanische Soziologe Erving Goffman hat sich bereits vor mehr als 60 Jahren mit „totalen Institutionen“ befasst. Bis heute hat das nichts an Aktualität verloren.

Ein Beispiel soll verdeutlichen, worum es geht und wie schwierig ist es, die Maxime der „gelebten Nächstenliebe“ kontinuierlich aufrecht zu erhalten:

Stellen Sie sich vor, sie müssen wegen einer Blinddarmoperation ins Krankenhaus.  Am ersten Tag im Krankenhaus werden Sie morgens um 5:30Uhr von Schwester Rabiata geweckt. Sie sind noch völlig schlaftrunken und realisieren eher so im Dahindämmern, dass sie Ihnen eben ein Fieberthermometer in die Achselhöhle geschoben und einen Pieks in den Daumen gemacht hat. Aber 5:30 Uhr ist beileibe nicht Ihre Zeit. Sie sollte mal lieber zwei Stunden später kommen, da klingelt zu Hause auch immer der Wecker.

Warum Schwester Rabiata Sie aber trotzdem geweckt hat, liegt nicht daran, dass sie gern Leute quält, sondern daran, dass um Punkt 06:00 Uhr die Werte aller Patienten im Labor sein müssen, da um acht Uhr die Visiten beginnen, die Physiotherapeuten ihren Dienst aufnehmen und sonstige Therapien und Anwendungen beginnen. Die „Institution Krankenhaus“ funktioniert eben so. Wer von ihr Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich ihren Vorgaben und Bedingungen anpassen und fügen.

Dieses Beispiel lässt sich auf die unterschiedlichsten Institutionen übertragen und beliebig ausweiten:

Während des Spätdienstes läuft gerade der Fußballklassiker Deutschland – Brasilien. Um 21:30 Uhr ist Dienstschluss. Spätestens dann muss der Fernseher ausgeschaltet und die Bewohner im Bett bzw. in ihren Zimmern sein. Da können hundert Mal noch fußballbegeisterte Bewohner im Wohnzimmer, das man früher „Tagesraum“ nannte, vor dem Fernseher sitzen. Der Dienst geht zu Ende, alles ist „ordnungsgemäß“ zu hinterlassen. Bleibe ich und schaue mir gemeinsam mit den Bewohnern das Fußballspiel bis zu Ende an, mache ich Überstunden.  Und, da ich morgen wieder Frühdienst habe, muss ich sowieso zeitig nach Hause, denn es gilt, die Mindestzeit zwischen Dienstende und Dienstaufnahme einzuhalten.

Auch wenn die Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen, die Flyer und Internetauftritte von Begriffen wie „individuelle Hilfeplanung“, „Persönliche Zukunftsplanung“ und „Individualisierungsprinzip“ regelrecht überquellen, bleibt die Frage: Kann in der „Institution Heim“ überhaupt individuelle Betreuung möglich sein?

Ich rede dabei noch nicht einmal von den Handläufen, der Rufanlage und den wegen Brandschutzauflagen leergeräumten Fluren, sondern ich rede davon, ob der Anspruch, Menschen individuell zu betreuen und zu fördern, überhaupt in einem Heim umzusetzen ist, oder ob wir da nicht vielleicht ungeprüft Vokabular übernommen haben, das sich gut anhört, aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.

Die Frage lautet: Wie viel Individualität verträgt eigentlich die Struktur „Heim“? Ist ein Heim kompatibel mit Individualität und den entsprechenden pädagogischen Ansätzen?

Natürlich lässt sich die Frage auch andersherum stellen: „Wieviel Heim verträgt ein Individuum?“, wäre dann zu fragen.

Und dann ist da ja noch das METZLER-Verfahren, das von einer Gruppenbildung spricht und das fordert, den individuellen Bedarf einer Person dem Bedarf einer Gruppe von Personen zuzuordnen.

Übrigens: Das, was wir wohlmeinend „Wohngruppe“ nennen, ist für Kostenträger nichts anderes als eine „Gruppe von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf.  Und die Wohngruppe des diakonischen Wohnheimes „Haus an der Sonne“ ist nichts anderes eine Gruppe von „Leistungsbeziehern“, oder „Leistungsberechtigten“, die einander ähnliche Merkmale der Hilfebedürftigkeit aufweisen und die deshalb in Gruppen leben, weil dies billiger ist und nicht, weil sie sich dieses so ausgesucht haben.

Meine Meinung ist, dass es nicht möglich ist, im Heim eine personenbezogene Betreuung zu erhalten, die diesen Namen tatsächlich auch verdient.

Es ist eine Sache der Aufrichtigkeit, Begriffe zu finden und zu verwenden, die zutreffend sind.

Im Jahr 1998 wurde eine Studie zum Heimwesen in Deutschland veröffentlicht, die den Titel „Menschen in Heimen“ trägt. Diese Studie ist in vielerlei Hinsicht interessant. Eine Frage, die untersucht wurde, betrifft den Grund zur Heimaufnahme.

Gefragt wurde danach, wer eigentlich entschieden hat, ins Heim zu gehen. Die Antwort können Sie sich sicher denken: Weit über neunzig Prozent der durch die Befragung erfassten Bewohner lebten nicht aufgrund ihres eigenen Wunsches im Heim.

Die Studie kommt zu dem Schluss, das hört man nun nicht wirklich gern, lässt sich aber, wenn man ehrlich ist, kaum anders formulieren, dass also mehr als 90% der Heimbewohner „gegen ihren Willen“ im Heim lebten. Und, wenn wir weiter ehrlich bleiben wollen, dann sollten wir uns eingestehen, dass, würde man diese Frage heute erneut stellen, sich daran nichts wirklich geändert haben dürfte. Wie gut kann also das Ergebnis des „System Nächstenliebe“ sein, das Menschen versorgt, die nicht freiwillig in diesem System sind?

Aber damit nicht genug: Es gibt auch hinreichend Untersuchungen, die sich mit der Seite der Mitarbeiter in Heimen befassen. Auch hier muss ich nicht in die Tiefe gehen. Klar ist, dass eigentlich so gut wie keiner unserer Kollegen später einmal selbst in dem Heim betreut und versorgt werden möchte, in dem er heute arbeitet. Wie innovativ können wir da eigentlich

sein?

Stellen Sie sich doch einmal den Bäcker vor, der sich jeden Morgen in seine Backstube stellt und Tag für Tag, Jahr für Jahr, Brötchen backt, aber auf keinen Fall auch nur eines seiner Brötchen selbst essen möchte.

Wir gehen Tag für Tag in unsere „Backstube“ und wollen in das Produkt unserer Arbeit nicht „beißen“!  Wie sicher können wir sein, den „Geschmack“ unserer Kunden getroffen zu haben? Darüber brauchen wir aber auch nicht wirklich nachzudenken, denn nach der oben zitierten Studie, sind die Leute sowieso nicht da, weil es ihnen bei uns so gut schmeckt.

Und da ist da noch etwas, was wir gern übersehen, wenn wir uns mit dem Leben im Heim befassen. Es geht um die Erkenntnis, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen dem Auftreten und der Häufigkeit von sogenannten Verhaltensaufälligkeiten und der Wohnsituation gibt.

Je „normaler“ die Wohnbedingen, desto weniger Verhaltensaufälligkeiten! Spätestens seitdem ein bekanntes Möbelhaus mit dem Slogan „Wohnst Du noch, oder lebst Du schon?“ für seine Möbel geworben hat, ist klar, dass es einen engen Zusammenhang von „Wohnen“ und „Leben“ gibt.

Der Begriff „Wohnung“ kommt aus dem althochdeutschen und bedeutet so viel wie „zufrieden sein“, „wohnen“,  „sein“, „bleiben“. Im englischsprachigen Raum wird nicht zwischen „Wohnen“ und „Leben“ unterschieden. Das altsächsische „wunon“ bedeutet „Bleiben“, „Sich aufhalten“. Und im gotischen „wunian“ steckt „zufrieden sein“, „zum Frieden gebracht“ drin. „Frieden“ meint hier „Frei von Schaden und Bedrohung“.

Wir stellen fest: Um überhaupt leben zu können, benötigt der Mensch einen Ort, an dem er sicher davor sein kann, dass ihm niemand Schaden zufügt. Eine Stelle, an die er sich zurückziehen und zur Ruhe kommen kann. Einen Platz, an dem es für ihn keine Bedrohung gibt und der für ihn keine Bedrohung darstellt..

Wohnen ist also mehr, als nur ein Dach über den Kopf, ist mehr als das Gebäude und ein paar aufgeschichtete Ziegelsteine. Vielleicht kann sich der Ein oder Andere von Ihnen noch daran erinnern, was das für ein Gefühl war, als einem die Eltern das erste Mal den Wohnungs- bzw. den Haustürschlüssel anvertrauten, oder wie das war, als man dann später seine erstes Zimmer bzw. seine erste kleine Wohnung hatte. Es macht was mit dem Menschen, wenn er über Wohnraum verfügen kann.

Wenn beispielsweise eine Wohnstätte ihr zehnjähriges Bestehen feiert, dann feiern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigentlich: Zehn Jahre Hilfe beim „Zufriedensein“. Sie unterstützen Menschen bei ihrem Grundbedürfnis nach Ruhe und Geborgenheit. Erst das schafft die Voraussetzung für die weitere Entwicklung. „Wohnst Du noch, oder lebst Du schon?“ beschreibt dabei tatsächlich eine Reihenfolge.

Erst wohnen, dann leben! Oder, anders herum und weniger gefällig: Ohne Wohnen kein Leben! Ohne einen Ort zum Rückzug, ohne einen Platz, der einem vertraut ist und den man nach eigenen Vorlieben gestalten kann, fehlt die Voraussetzung zum nächsten Schritt.

Dies ist auch die Erklärung dafür, dass Menschen mit Behinderungen, die aus den großen Anstalten in kleine Wohnstätten oder eigene Wohnungen zogen, allein deshalb weniger Auffälligkeiten zeigten, weil sich ihre Wohnsituation normalisierte. Da wurde keine Tablette mehr gegeben und keine heilpädagogische Spezialtherapie angewandt, da wurde „nur“ die Wohnsituation geändert.

Wir nennen das in der Fachsprache die „Berücksichtigung der Kontextfaktoren“. Wir können aber auch, weniger wortgewaltig, sagen: Nicht der Mensch muss „normalisiert“ werden, sondern die Bedingungen in denen er lebt. Dies betrifft zuallererst das Wohnen.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es durchaus das ein oder andere genauer zu betrachten und Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen, die nicht so sehr in unseren aufgeräumten Alltag passen.

Oder können Sie mir eigentlich sagen, welcher Fachkraftanteil bei welcher Behinderung zwingend zum Tragen kommen und unbedingt von der Einrichtung mindestens vorgehalten werden sollte?

Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung und einer Epilepsie besser aufgehoben, wenn ihn ein Heilerziehungspfleger, ein Sozialpädagoge, ein Heilpädagoge, eine Krankenschwester, ein Erzieher, ein Sozialarbeiter, ein Ergotherapeut oder ein Diplom-Pädagoge betreut?

Welche Behinderung fordert eigentlich welche Qualifikation? Besteht eigentlich ein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl der Fachkräfte in einem Wohnbereich und dem Ergehen der Bewohner?

Ziehen aus Wohnbereichen, in denen überdurchschnittlich viele Fachkräfte beschäftigt sind, auch relativ gesehen mehr Personen in Außenwohngruppen bzw. in die eigene Häuslichkeit? Sind Fachkräfte tatsächlich so etwas wie die Erfolgsgarantie für gelingende Integration, bzw. Inklusion.  Haben wir vielleicht in Sachsen nur deshalb immer noch Heime, weil in ihnen nicht 100% Fachkräfte tätig sind?

Auch hier sollte ruhig einmal etwas genauer hingeschaut werden. Die Gleichung, die oft von Trägern aufgemacht wird, „Je mehr Fachkräfte, desto besser!“ muss ihren wissenschaftlichen Test erst noch bestehen. Auch hier können ein wenig mehr Aufrichtigkeit und Selbstkritik nicht schaden.

Sicherlich ist Ihnen das biblische Gleichnis vom „Barmherzigen Samariter“ vertraut. Natürlich handelt es sich nur um ein Bild, das etwas verdeutlichen soll. Hier soll es die Frage beantworten helfen, wer denn derjenige ist, dem man als seinen unmittelbar Nächsten Liebe entgegenzubringen habe.

Viele nutzen dieses Bild aber auch, um auf Selbstlosigkeit hinzuweisen: Der Samariter, der nicht an sich denkt, sondern die Not des Anderen sieht und spontan hilft. Er ist gerade unterwegs, hat eigentlich keine Zeit und hört plötzlich jemanden um Hilfe rufen. Er geht dem Rufen nach und findet plötzlich jemanden, der überfallen und schwer misshandelt wurde.

Besagter Mensch, der der „barmherzige Samariter“ genannt wird, kümmert sich um ihn, und bringt ihn in den nächsten Ort. Dort befindet sich ein Gasthaus. Er bittet den Wirt, sich um den Verletzten zu kümmern und zahlt dem Wirt einen Vorschuss. Und, sollte das Geld nicht reichen, so würde er auf dem Rückweg den Rest begleichen.

Aber auch hier lohnt es sich, durchaus einmal genauer hinzuschauen: Der Samariter hat in erster Linie Geld gegeben und nicht wirklich praktische Nächstenliebe gelebt.

Der Wirt wiederum blieb Wirt und half quasi ohne seinen ursprünglichen Broterwerb aufzugeben. Er hat, und das ist das Entscheidende, sich in seiner eigenen Existenz nicht vom Helfen abhängig gemacht: er blieb Wirt. Er wusste lediglich, dass er keine finanziellen Einbußen hat, egal wie lange der Gast auf seine Hilfe angewiesen sein würde.

Heute sind deutschlandweit mehr als eine Millionen Menschen in ihrer eigenen Existenz vom Helfen abhängig. Sie könnten nicht existieren, wenn es nicht Menschen gäbe, die auf Hilfe, auf ihre Hilfe, angewiesen wären. In der Pädagogikausbildung haben sie uns beigebracht, dass wir dann gute Pädagogen sind, wenn wir nicht mehr gebraucht werden. Ein gutes Ergebnis in einem Helfenden Beruf abzuliefern, heißt: sich überflüssig zu machen.

Stellen Sie sich vor: Der Wirt schließt ab sofort seine Gaststube und kümmert sich nur noch um seinen verwundeten Gast. Da kann erst mal nichts schief gehen und da ist nicht mit den üblichen saisonalen Schwankungen des Gastgewerbes zu rechnen. Jede Mark, die er vorstreckt, bekommt er erstattet. Für ihn durchaus das, was wir heute eine „gesicherte Finanzierung“ nennen. Da braucht man nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass er es mit Hilfe und Heilung nicht allzu eilig hat.

Sich in seiner eigenen Existenz nicht vom Helfen abhängig zu machen, das ist eine zusätzliche Anregung, die aus dem „Gleichnis vom barmherzigen Samariter“ zu ziehen ist.  Mir sind in meiner beruflichen Tätigkeit Einige begegnet, die den Gast, aus Gründen des eigenen Vorteils, noch kränker gemacht haben als er ist.

Auch sind mir mehr als einmal Geschäftsführer Sozialer Unternehmen begegnet, die ein leeres Gebäude haben und nun krampfhaft dafür einen Sozialen Nutzungszweck suchen, der -natürlich- mindestens zu 90% finanziert wird.

Verstehen Sie: Nicht der hilfebedürftige Mensch steht im Vordergrund, sondern das Gebäude! Das, weil es sich rechnen muss und man eben nun mal seine Brötchen auf dem Markt der „Nächstenliebe“ verdient, natürlich sozial zu nutzen ist. Da schreit kein Bedürftiger: „Bitte hilf mir!“, sondern da schreit eine leere Immobilie: „Bitte lass mich nicht verfallen!“

Auch das ist nicht „Lüge“ im klassischen Sinn, aber doch höchst unaufrichtig und verdichtet den Nebel auf dem Spielfeld, anstatt ihn zu lichten.  Es lohnt sich durchaus, einmal in dem Buch „Die Krankheitserfinder“ zu blättern. . Eugen Roth, der zynische Betrachter des menschlichen Miteinanders, konstatiert in der ihm eigenen Sprödheit:

„Was bringt den Arzt um sein Brot? Doch nur Gesundheit, oder Tod!

Drum hält der Arzt, auf dass er lebe, es zwischen beidem in der Schwebe.“

Verstehen Sie, allzu gesund ist auch nicht gut!

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Wir haben gemeinsam ein Grundstück und überlegen, wie wir ohne allzu viel eigenem Risiko damit etwas anfangen können. Wir sind alle schon jahrelang in der „Behindertenhilfe“ tätig und kennen uns gut aus.

Eines Tages fällt uns wie Schuppen von den Augen, dass in den Wohnstätten auch Menschen mit geistiger Behinderung leben, die Linkshänder sind. Ja, die geistige Behinderung, die haben wir schon länger auf dem Schirm, aber dies in Kombination mit einer Linkshändigkeit, das haben wir in all den Jahren sträflich vernachlässigt! Nachdem wir reuevoll in uns gegangen sind, setzen wir uns hin und entwickeln ein Betreuungs- und Versorgungskonzept für Menschen mit einer geistigen Behinderung und Linkshändigkeit.

Nun gehen wir zu unserer Bürgermeisterin und erklären ihr, wie schwierig es doch Menschen mit einer geistigen Behinderung und Linkshändigkeit haben. sie seien doppelt benachteiligt undniemand hätte sich bisher hierüber Gedanken gemacht und es werde nun höchste Zeit, der spezifischen Lebenssituation dieser Personengruppe gerecht zu werden.

Man hätte deshalb, übrigens als erste in Sachsen, ein entsprechendes Konzept erstellt und würde nun, wenn die Bürgermeisterin dem zustimme, auf dem eigenen Grundstück mit öffentlichen Mitteln die erste Wohnstätte für geistig behinderte Linkshänder errichten.

Im Übrigen habe man parallel mit der Uni eine Kooperation vereinbart. Sollte das mit der EU-Förderung klappen, könnte, zum ersten Mal überhaupt, die Lebenssituation von Menschen mit einer geistigen Behinderung und Linkshändigkeit wissenschaftlich untersucht werden.

Die Bürgermeisterin hätte in ihrer Kommune die deutschlandweit erste Wohnstätte für diesen Personenkreis, die Uni ihrer Stadt wäre europaweit die erste Uni, die die Problemlagen bei Linkshändigkeit und gleichzeitigem Vorliegen einer sogenannten geistigen Behinderung erforschen würde.

Die EU würde, das haben wir natürlich vorher recherchiert, sogar zwei Jahre eine 3/4-Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter finanzieren. Wir hätten, so unterstelle ich, unser Grundstück schnell bebaut und auf der Rednerliste der Einweihungsfeier würde selbstverständlich der Name des Landrates genauso auftauchen wie der der Sozialministerin.

Um „Korrekturen an der Wahrheit“ vornehmen zu können, muss man hinschauen und langsam die Schichten abtragen, die sich wie ein dicker Film um den Kern gelegt haben. Was ist wahr und was ist Schein?

Wahr ist: Helfen begründet sich nicht aus ökonomischen Überlegungen heraus. Helfen begründet sich aus sich selbst heraus. Bei gutem Wetter sind alle Deck und bei einer guten Finanzierung finden sich viele, die mit anpacken. Aber „Anpacken“ ist kein Geschäftsmodell, sondern elementare Voraussetzung für Leben.

Wahr ist auch: Wir Menschen sind Soziale Wesen. Wenn wir also „das Soziale“ verpreislichen und Soziale Dienstleistungen gegen Geld erbringen, dann verpreislichen wir uns letztendlich selbst.

Man kann dann nicht mehr nur Gegenständen und Sachen einen Wert beimessen, wie etwa Gold, Holz oder Kohle, sondern auch dem Menschen. Jede Behinderung „mehr“ sind dann gleichzeitig auch ein paar Mark mehr für mich. Oder wie erklären Sie sich sonst, dass Menschen mit Behinderungen kaum aus Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt gelangen?

Unbegründet, um es einmal vorsichtig zu sagen, ist der Vorwurf wohl nicht, dass die Werkstätten ihre fitten Leistungsträger lieber behalten, da sie den wirtschaftlichen Erfolg der Werkstatt sichern helfen, als sie auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Vor einiger Zeit sagte mir der Leiter einer Altenpflegeeinrichtung „Gestern ist mir einer mit der Pflegestufe vier verstorben. Jetzt brauche ich mindestens einen Dreier, sonst muss ich am Ende noch Personal abbauen.“

Ist das nicht gruselig, wenn das, was den Kern des Menschen ausmacht und die Säule des gemeinschaftlichen Zusammenlebens bildet, auf die Frage reduziert wird, was es mir bringt, Dir jetzt zu helfen und ich dabei völlig außer Acht lasse, dass ich morgen derjenige sein werde, der Hilfe benötigt?

Wenn ich heute will, dass ich „Gutes Geld“ für mein Helfen bekomme, dann darf ich mich nicht wundern, dass ich morgen, wenn ich Hilfe benötige, auch „Gutes Geld“ zu bezahlen habe.

Wenn wir uns überlebensfähig machen wollen, dann gehört dazu sicherlich auch, über Treibhausgase und Klimaschutz nachzudenken. Wahr ist, dass das Überleben aber auch davon abhängen wird, wie wir künftig das Einander-Helfen, das Füreinander-Sorgen und das Umeinander-Kümmern regeln.

Zuwendung gegen Geld ist eine Option. Ob sie allerdings dem christlichen Verständnis entspricht, darf durchaus hinterfragt werden.

Glauben wir nicht vorschnell, dass wir gut sind, nur weil wir „Gutes“ tun. In unserem Berufsstand sind wir es, die die Knackpunkte selber finden müssen. Wir werden da zu sehr alleingelassen. Und es kann sich schnell ein berufliches Selbstbewusstsein entwickeln, das nicht gesund ist.

Die gesellschaftliche Anerkennung als „Gutmensch von Beruf“, erschwert Selbstkritik. Und wenn sich dann einer unserer Berufskollegen für einen Maserati als Dienstwagen entscheidet, oder ein Kirchenfürst für mehr als 30 Millionen Euro sein Domizil umbaut, dann erscheint da plötzlich etwas in den Schlagzeilen, das dort nicht wäre, wenn wir uns nicht schon längst einmal von uns aus auf die Suche nach den „guten Lügen“ in unserer Arbeit begeben hätten.

Es ist immer besser, um seine Fehler selber zu wissen, als von Anderen mit der Nase darauf gestoßen zu werden. Die Soziale Arbeit, gerade dann, wenn sie mit Begriffen wie „Nächstenliebe“, „Selbstlosigkeit“ und „Anwaltschaftliche Vertretung der Schwachen“ daherkommt, steht hier in besonderer Gefahr.

Wir müssen auch da hinsehen, wo es unangenehm ist. Es lohnt sich! Und im Übrigen: Unsere Kritiker tun dies schon längst! In diesem Sinne danke ich sehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis und Nachsicht.

Wenn die eine oder andere Formulierung drastisch war, dann ist dieses beabsichtigt gewesen. Was nicht Absicht war, ist, jemanden zu beleidigen, mich besserwisserisch zu gebärden oder mich gar lustig zu machen. Dafür ist die Sache dann doch wiederum viel zu ernst.

Herzlichen Dank!


Vortrag gehalten im Rahmen einer Weiterbildung für Mitarbeiter*innen im Bereich der Behindertenhilfe im Jahr 2013 in Moritzburg. Der Vortrag erschien in etwas geänderter Form im Jahr 2014 in der Zeitschrift "Wörter im Wind".


Zurück zur Übersicht der Vorträge und Referate