Kolumnen

Das Bundesteilhabgesetz - Scheitern mit Ansage



Unterhält man sich dieser Tage mit in den Reformprozess der Eingliederungshilfe eingebundenen Akteuren über die stockende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes,  so überwiegt die Einschätzung, dass die aktuellen Probleme nichts mit den Inhalten zu tun hätten, sondern dass es sich um typische Probleme handele, die immer dann aufträten, wenn ein Systemwechsel anstünde.

Diese Einschätzung kann man, muss man aber nicht, teilen. Denn zu einem echten Systemwechsel gehört mehr, als ein neues Gesetz zu schreiben. Genauso wenig, wie man Probleme mit derselben Art des Denkens lösen kann, die zu ihrer Entstehung geführt haben, kann man ohne grundsätzliches Neudenken und ohne einer nahezu kompromisslosen Bereitschaft, ein System tatsächlich ändern zu wollen, einen Systemwechsel nicht erfolgreich realisieren.

Dies ist quasi auch schon ein zentraler Grund, warum das BTHG scheitern wird. Denn diejenigen, die mit dem BTHG das System ändern wollen, haben nicht realisiert, dass sie Teil des Systems sind. Sie haben sich nicht mit geändert.

Im Gegenteil. Sie behalten ihre Rolle und spielen sie verbissener denn je: Da wird die Steuerung weiter ausgebaut, werden Leistungszugänge erschwert, sollen Angebote eingekauft werden müssen, die sich im unteren Drittel befinden, ist der Mehrkostenvorbehalt das Maß aller Dinge, darf  „gepoolt“ werden müssen, sollen Wirkungen gemessen und Anbieter bei Schlechtleistung regresspflichtig gemacht werden.

Statt neuem Denken regieren alte Vorurteile und Befindlichkeiten. Die Schlüsselbegriffe lauten „Kontrolle“ und „Misstrauen“ und sind, der Logik des verinnerlichten Denkens folgend, lediglich weiter perfektioniert worden.

Und auch die Anbieter haben sich nicht wirklich geändert, sondern allerhöchstens angepasst.

Wenn Werkstätten jetzt auch noch etwas anderes anbieten, als Werkstätten anbieten, zeugt das nicht gerade von einer Punktlandung im Herzen der UN-BRK. Auch der ein oder andere Antrag, eine unabhängige Beratungsstelle betreiben zu wollen, ist nicht ganz ohne Beigeschmack.

Ja, und wenn die Bewertung des BTHG davon abhängt, ob man eine Komplexeinrichtung oder eine singuläre Wohnstätte irgendwo im Nirgendwo betreibt, dann ist da offensichtlich die UN-BRK durchs offene Fenster ins Büro herein- und auch gleich wieder herausgeschwebt. Einen erkennbaren flächendeckenden Aufschrei darüber, dass das BTHG lediglich „im Licht“ der UN-BRK entstanden ist, gibt es ebenfalls nicht.

Als wache Zeitgenossen wissen wir, dass Fräulein Müller, wenn sie sich den Mantel von Opa Schulze anzieht, immer noch Fräulein Müller ist.

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer Reform immer mit zwei Dingen begründet, nämlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Notwendigkeit, steigende Kosten (=Fallzahlen) bremsen zu müssen. Erfolg oder Scheitern wird also davon abhängen, ob es gelungen ist, diese beiden Impulse so ins BTHG einzuweben, dass sie Wirksamkeit entfalten.

Dass die Umsetzung der UN-BRK nicht gelungen ist, und offensichtlich auch gar nicht beabsichtigt war, räumen die Autoren ja selber ein, wenn sie davon sprechen, dass das BTHG „im Licht der UN-BRK“ geschrieben worden sei.

Oma Müller ist mit 60 durch den Ort gefahren und geblitzt worden. Eine Woche später erhält sie einen Bußgeldbescheid mit folgendem Wortlaut: „Sehr geehrte Frau Müller, im Lichte der Straßenverkehrsordnung ergeht folgender Bescheid…“. Noch Fragen? Das ist nicht lustig, sondern lächerlich.

Weil Deutschland sich zu mehr verpflichtet hat, als „im Licht der UN-BRK“ ein (Kostendämpfungs!-)Gesetz, entstehen zu lassen, wird das BTHG scheitern.

Ach, um das zwischendurch doch noch mal klarzustellen: Angenommen der Gesetzgeber erließe ein Gesetz zur Bekämpfung der Mückenplage am Bodensee, dann wäre das Kriterium, welches über den Sinn oder Unsinn des Gesetzes entscheidet, einzig die Frage, ob die Mückenplage signifikant zurückgegangen ist oder nicht. Alles, was das Gesetz sonst noch auslöst, gehört auf den Beipackzettel und sind, ob erwünscht oder unerwünscht, strenggenommen nichts anderes als Nebenwirkungen.

Der zweite erhoffte Effekt, mit dem BTHG die Ausgabendynamik zu bremsen, wird sich ebenfalls nicht einstellen. Allein die Einführung und Anwendung eines Instruments zur Ermittlung des Hilfebedarfs wird erhebliche Zusatzkosten verursachen, Gesamt- und Teilhabeplanung werden Mehrkosten verursachen und wenn der Träger der Eingliederungshilfe morgen ein völlig anderer sein wird, dann ist das ebenfalls etwas, was das Budget jeder Portokasse sprengen wird.

Werkstatträte und Frauenbeauftragte haben auch Auswirkungen auf das Budget. Und dazu erhält die Mehrheit der Berechtigten statt nun und neu individuell zu ermittelter lediglich pauschale Leistungen. Dass es nicht billiger mit dem BTHG werden wird, scheint allmählich auch Anderen zu dämmern.

Dann ist da noch die Absicht des Gesetzgebers, die Wirkung des BTHG rückwirkend zu evaluieren. Wie wäre es wohl gewesen, wenn man zunächst eine Enquete-Kommission zu Untersuchung des Heimwesens in Deutschland eingesetzt hätte und dann, aufbauend aus diesen Erkenntnissen, ein Gesetz erlassen hätte? Der Psychiatriereform ist eben genau eine solche Enquete vorausgegangen! Stimmen, eine Untersuchungskommission nun auch endlich für den Bereich der Menschen mit Behinderungen einzusetzen, gibt es schon seit mehr als 15 Jahren. Und es sind beileibe keine Leichtgewichte, die sich da zu Wort melden!

Da geht jemand zum Arzt und klagt über Kopfschmerzen. Der Arzt verschreibt ein Medikament und verkündet dem verdutzten Patienten: „Kommen Sie in zwei Wochen wieder. Wenn es nicht gewirkt hat, kann ich Sie ja immer noch untersuchen.“ Also: Erst mal ein Gesetz und dann schauen, ob sich die gewünschten Steuerungseffekte einstellen. Neu geht anders! Und "anders" übrigens auch...

Schon die letzte Reform war kein wirklicher Erfolg. Auch hier hatte man versucht, wie ungeschickt, mit derselben Art des Denkens Probleme zu lösen, die genau durch diese Art des Denkens entstanden waren: Leistungstypisierungen, Qualitätsmanagement, Bürokratismus, Ökonomisierung, Bildung von Gruppen von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf, … . Kontrolle und Misstrauen. Und auch da schon: Steigende Fallzahlen!

Das erinnert an das ältere Ehepaar, das sich schon lange auseinandergelebt hat, sich das aber nicht eingestehen will und das es über die Jahre gelernt hat, über alles Mögliche zu reden, außer über seine Probleme.

Lieber die heißen Themen meiden, sich in Aktionismus ergehen und derweil alles von Unbeteiligten ausbaden lassen. Nicht wirklich clever, aber immer wieder gern praktiziert; während die eheliche To-Do-Liste synchron zum Schweigen mitwächst.

Worüber zu reden ist? Über eine verbindliche Terminkette zur Abschaffung der exkludierenden Sonderwelten, über Aufgaben von Hilfs- und Fachkräften, über Fachkraftquoten und Qualitätsstandards, über Entbürokratisierung, über Subsidiarität und Partnerschaftlichkeit, über Immobilen und Zweckbindungsfristen, über sozialräumliche Vernetzung, über die Grenzen eines Systems, darüber, wie wir leben wollen, über die Ausgleichsabgabe und über Inklusion und Pflege. Wenigstens.

Je länger sich nun alle mit dem BTHG befassen und ihre ganze Konzentration auf die Umsetzung richten, desto länger wird die ohnehin nicht vollständige Liste. Zugespitzt lässt sich formulieren, dass die Ressourcen (Zeit, Geld, Arbeitskraft,…), die jetzt in die Umsetzung des BTHG gehen, uns fehlen, die Probleme zu lösen, die schon vor dem BTHG ungelöst geblieben sind.

Die Zeit drängt, diese Spirale akademischer Sinnlosigkeit endlich einmal zu durchbrechen!


Zurück zur Übersicht der Kolumnen