Kolumnen
Die Guten ins Töpfchen…“ – Befördert das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Entsolidarisierung mit den Schwächsten?
Wenn man das BTHG mal nicht als Gesetz, sondern als Spiegel des aktuellen Zeitgeistes liest, dann fallen zwei Formulierungen auf, die als Indikator dafür angesehen werden können, dass die freundlichen Damen und Herren um die ehemalige Arbeits- und Sozialministerin, Frau Andrea Nahles („Aber ab morgen kriegen sie in die Fresse!“), die ethische Dimension des Themas nicht voll im Blick gehabt zu haben scheinen.
Fangen wir mit dem Einfacheren an, nämlich der partizipativ angelegten Idee, Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse einzubinden. So sollen beispielsweise die durch Landesrecht zu bestimmenden „maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen“ bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mitwirken. Das klingt ja auf den ersten Blick nicht schlecht.
Allerdings stellt sich schon die Frage, ob es denn überhaupt „unmaßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen“ gibt, bzw. geben kann.
Was ist denn unter „maßgeblich“ zu verstehen? Ist „maßgeblich“ eine qualitative oder eine quantitative Kategorie? Also, werden diejenigen an den Tisch geladen, von denen man annimmt, dass sie für eine Vielzahl von Betroffenen sprechen, oder sind die zu laden, die eine Vielzahl von Behinderungsformen repräsentieren. Oder sind diejenigen gemeint, mit denen man „auf Augenhöhe“ kommunizieren kann, auch wenn sie nicht die Mehrheit abbilden.
Welches Menschenbild steckt eigentlich dahinter, wenn man unterstellt, dass es maßgebliche (und damit folgerichtig auch unmaßgebliche) Interessenvertretungen gibt? Wer kann und darf das beurteilen und am Ende sogar festlegen? Was ist mit denjenigen, die aufgrund massiver Beeinträchtigungen gar nicht wissen, dass es ein Bundesteilhabegesetz gibt? Wer spricht für die, die sich selbst verletzen, die stundenlang monotone Geräusche und Bewegungen produzieren die sich einigeln und abschotten vor einer Welt, die ihnen keine Sicherheit gibt und in die sie sich verloren haben?
Auf wie viele facebooknutzende Rollstuhlfahrer, die undercover mal in ein Heim reinschnuppern, kommen eigentlich nicht facebooknutzende „stationär untergebrachte“ Menschen mit Behinderung, die, allerhöchstens im „Bewohner-Urlaub“ mal, in das normale Leben reinschnuppern (können) -quasi „undercover“?
Damit das klar ist: Es geht nicht um "entweder oder", sondern um "sowohl als auch". Selbstverständlich braucht es Aktivisten und diejenigen, die mit Mut und Phantasie voran gehen.
Mit der Vorgabe aber, „maßgebliche Interessenvertretungen“ zu bestimmen, ist ein Denken hoffähig geworden, das die Kraft hat, eine Spaltung und Entsolidarisierung innerhalb der Gruppe der Menschen mit Behinderungen zu bewirken.
Und die klaren Verlierer eines solchen Prozesses wären dann die Menschen, denen das Schicksal so komplexe Beeinträchtigungen zugedacht hat, dass sie sich eben nicht selbst vertreten können.
Wer nur eine „handverlesene“ Gruppe von Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen lässt, und dann vollmundig kommuniziert, dass „die Behinderten“ doch beteiligt wurden, hat das Spektrum nicht realisiert und darf sich ruhig den Vorwurf der Ausgrenzung gefallen lassen.
Die klare Forderung: Auch Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen sind zu beteiligen! Und wo dies nicht möglich ist, haben deren Freunde und Fürsprecher das Wort. Und wenn auch das nicht möglich ist, dann stellt wenigstens einen leeren Stuhl in Eure Beratungsräume, der unbesetzt bleibt und so an diese Gruppe unter den Menschen mit Behinderungen erinnert, die "unmaßgeblich" ist.
Und eine zweite kritische Formulierung zieht sich durch das BTHG. Es handelt sich hierbei um die Formulierung, dass Menschen mit Behinderungen „Experten in eigener Sache“ seien. Das klingt nach Augenhöhe und dass man als Mensch ohne Behinderung, zu schweigen habe, weil man über Dinge rede, von denen man keine Ahnung hätte. Das ist ja auch absolut in Ordnung so.
Aber auch hier sollte man nicht zu schnell zustimmend nicken und stattdessen genauer hinschauen: Sind eigentlich drei Menschen mit Behinderung drei Experten, von denen auch jeder gleichzeitig Experte der anderen Beiden ist, oder ist jeder (nur) sein eigener Experte? Und wie sieht es eigentlich aus, wenn sich zu den Dreien noch ein Vierter gesellt, der weder schreiben noch lesen kann, der sich seiner Bedürfnisse nicht wirklich bewusst ist und der diese nicht so kommuniziert, dass sie gleich jeder versteht? Wessen Experte ist er?
Kann es sein, dass die Menschen ohne Behinderungen die Formulierung, Menschen mit Behinderungen seien „Experten in eigener Sache“ immer dann aus dem Hut zaubern, wenn sie den Menschen mit Behinderungen etwas Freundliches sagen wollen, und dabei aber nicht gern wahrhaben wollen, dass diese Formulierung nicht auf alle Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zutrifft?
Was nützt zudem der wohlwollend zuerkannte Expertenstatus, wenn der Sachbearbeiter einer Sozialbehörde einem Menschen mit Behinderungen, also einem „Experten in eigener Sache“, eine beantragte Leistung nicht gewährt?
Es geht in diesem ganzen BTHG doch nur um die „Bremsung der Ausgabendynamik“ und nicht um Expertenkompetenz! Experten- statt Mehrkostenvorbehalt, das hätte eine Logik, liebe BTHG-Erfinder!
Das Spektrum „Behinderung“ ist so breit, dass es auch eine zahlenmäßig sehr große Gruppe von Menschen umfasst, die so komplex beeinträchtigt sind, dass es nicht zutreffend ist, sie als „Experten in eigener Sache“ zu bezeichnen!
Menschen ohne Behinderung hätten es gern, dass jeder Mensch mit Behinderung auch gleichzeitig immer Experte in eigener Sache ist. So lässt sich abends entspannter zu Bett gehen. Aber es gibt sehr wohl Menschen mit Behinderung, die ohne Assistenz vor einem vollen Kühlschrank verhungern oder komplett verwahrlosen würden.
Ja, und für alle BTHG-Junkies und Freunde der „Bildung von Gruppen von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf“: Es gibt von der Uni Tübingen eine Forschungsarbeit, die zu dem Schluss kommt, dass es Menschen gibt, deren Verhalten (Bedarf) so einzigartig ist, dass man es keiner Vergleichsgruppe zuordnen kann. Achtet vor lauter fleißigem Abarbeiten gesetzlicher Vorgaben darauf, dass Ihr den Schwächsten kein Unrecht tut!
Es besteht Anlass zu der Sorge, dass das BTHG die Gruppe der Menschen mit Behinderung spaltet und dass diejenigen, die man verantwortungsvoll als die Schwächsten zu bezeichnen hat, das Nachsehen haben werden.
Sie wissen nicht, dass sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben, sie können sich nicht selbst vertreten und sie sind auch nicht in der Lage, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Sie sind weder Experten in eigener Sache, noch werden sie in einer „maßgeblichen Interessenvertretung“ auftauchen.
Stattdessen stehen sie in der Gefahr, die Verlierer bei der Personenzentrierung und insbesondere bei der „Schnittstelle Pflege“ (Da bekommt das Wort „Schnitt“-Stelle plötzlich eine beklemmende doppelte Bedeutung…) zu werden, während die Inklusions- bzw. Teilhabekarawane weiterzieht und Selfies bei „Diversity First“ postet.
„Die Behindertenbewegung“ ist ein Mannschaftssport und den Sieg wird es nur gemeinsam geben. Wir kommen entweder gemeinsam an, oder wir scheitern gemeinsam.
Sehr deutlich zeigt sich, dass nicht alle in der Lage sind, das hohe Tempo zu halten. Statt Masseur und Physiotherapeut in die Kabine vorzulassen, faselt der Trainer was von „Experten in eigener Sache“ und stellt in Aussicht, bald auch eine „maßgebliche Interessenvertretung“ der Spieler empfangen zu wollen.
Wo sind eigentlich die Heil- und Sonderpädagogen, wo die Therapeuten und die Freunde und Fürsprecher all derer, die sich nicht artikulieren und die sich nicht selber aktiv einbringen können? Es ist auffallend ruhig geworden um einstige Persönlichkeiten, die mit markigen Worten Ethik und Menschenbild ins Lot zu rücken vermochten. Und in Fulda kann man mittlerweile auch gut Geld verdienen.
Es scheint, als habe sich die schweigende Mehrheit gefügt („Einsicht in die Notwendigkeit!“ oder: "Das muss man pragmatisch sehen!") und sei dem charmanten Lächeln des Trainers und dessen Phrasen aufgesessen und dabei komplett ausgeblendet, dass der Trainer immer dann gewinnt, wenn seine Mannschaft verliert...
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